Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mit Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform.
§ 2 Angebote
(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert wird. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(2) Änderungen der technischen Eigenschaften sind aufgrund der ständigen Weiterentwicklung jederzeit ohne Vorankündigung möglich. Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben. Technische Angaben gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft, wenn diese als solche im Kaufvertrag ausdrücklich zugesichert werden.
(3) Der Auftraggeber ist an Aufträge im Falle eines Kaufes bzw. einer Bestellung mindestens sechs Wochen, im Bereich Dienstleistungen mindestens zwei Wochen nach Auftragseingang an sein Angebot gebunden.
§ 3 Bestellungen
Bestellungen sollen schriftlich erfolgen. Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware im o.g. (§ 2 Abs. 3 AGB) Zeitraum. Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb des o.g. Zeitraums (§ 2 Abs. 3 AGB) wird eine Vertragsstrafe von 25 %, mindestens jedoch € 25,00 fällig. Danach kann der Auftrag nur nach ordnungsgemäßer Fristsetzung (s.u. § 5 Abs. 3 AGB) kostenfrei storniert werden.
§ 4 Abnahme
Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die §§ 320 ff. BGB gelten in vollem Umfang.
§ 5 Lieferung
(1) Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Schriftlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss und gelten als eingehalten, wenn dem Käufer die Abhol- bzw. Lieferbereitschaft zugesichert wurde.
(2) Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten des Vorlieferanten. Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen wie Brand, Streik, Boykott oder ähnlichem verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Lieferant den mit ihm geschlossenen Vertrag aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Anspruch auf Lieferung. Kosten aus vorher geleisteten Dienstleistungen fallen trotzdem an.
(3) Bei Vorliegen einer durch uns zu vertretenden Verzögerung, wird die Dauer der vom Vertragspartner gesetzliche zu setzenden Nachfrist im Falle von Lieferungen auf vier Wochen, bei Dienstleistungen auf 14 Tage festgesetzt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt.
(4) Bei Kaufverträgen ist der Erfüllungsort der Sitz der Gesellschaft.
(5) Der Verkauf der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Sollte die Ware weiterveräußert werden, werden alle aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen hierdurch im Voraus sicherheitshalber abgetreten.
(6) Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.
§ 6 Zahlungen
(1) Zahlungen können entweder auf unser Konto, per Scheck oder in bar gegen Quittung erfolgen. Rechnungen können entweder persönlich, per Fax, per Email oder mittels Post zugestellt werden. Beim Versand der Rechnung per Fax gilt der Absendebeleg als Nachweis für den ordnungsgemäßen Empfang.
(2) Soweit für Zahlungen ein Termin festgesetzt wurde, ist dieser als Termin für den Zahlungseingang zu verstehen. Ist kein Termin festgesetzt worden, wird der Rechnungsbetrag sofort, d.h. mit Rechnungsstellung, fällig. Bei Zusendung ist für einen Zahlungseingang innerhalb von spätestens 7 Tagen nach Rechnungsstellung Sorge zu tragen. Der Schuldner hat für den rechtzeitigen Zugang zu sorgen. Im Streitfall hat der Schuldner den Nachweis zu erbringen, dass der Rechnungsbetrag ordnungsgemäß angewiesen worden ist.
(3) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
(4) Soweit ein verlängertes Zahlungsziel gewährt wird, erhöht sich der Rechnungsbetrag bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen um 2,25, bei einem Zahlungsziel von 21 Tagen um 3,5 %, bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen um 5 % des Rechnungsbetrages.
(5) Soweit bis zum vereinbarten Zahlungstermin der geschuldete Betrag nicht eingegangen ist, ist der Gläubiger berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von € 5,00 zu berechnen. Neben den Mahngebühren fallen Zinsen in Höhe von 10 % p.a. an.
§ 7 Gewährleistung
(1) Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Gewährleistung. Soweit längere Garantien auf einzelne Teile im Angebot oder in der Rechnung angegeben werden, handelt es sich um Herstellergarantien. Für die Abwicklung von Hersteller-Garantiefällen wird eine Bearbeitungspauschale von € 25,00 berechnet. Für Werkverträge gilt eine Gewährleistung von 3 Monaten. Bei Werklieferungsverträgen gilt für den werkvertraglichen Teil eine Gewährleistung von 3 Monaten und für Teile eine Gewährleistung von 6 Monaten.
(2) Für Schäden, die der Kunde verursacht, insbesondere durch unsachgemäße Bedienung oder nicht fachgerechten Einbau von Teilen, ist jede Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Überspannung innerhalb des Stromnetzes entstehen. Ebenso sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien von der Garantie ausgenommen.
(3) Soweit Geräte mit einem Gerätesiegel versehen sind, wird eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie nur gegeben, wenn die Siegel unbeschädigt sind. Sollten Baugruppen bzw. Bauteile im Computer vorhanden sein, die nicht identisch mit den vom Hersteller eingetragenen sind, so erlischt ebenfalls die über die gesetzliche Garantie hinausgehende Gewährleistung. Daher muss bei nachträglichen Umbauten im Gerätepass jede Änderung eingetragen werden. Soweit auf einzelnen Bauteilen Siegel angebracht sind, erlischt jegliche Gewährleistung für diese Bauteile mit Bruch des Siegels.
(4) Soweit es zu Fehlern oder Leistungsstörungen kommt, sind diese schriftlich per Einschreiben unter Angabe einer angemessenen Fehlerbeseitigungsfrist von mindestens 2 Wochen sowie mit mindestens 3 Terminvorschlägen zur Fehlerbeseitigung anzumahnen.
(5) Für Schäden, wie z.B. Datenverlust, die indirekt die Folge von Gerätedefekten sind oder durch den Ausfall von Geräten oder Teilen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Für Datenverluste, die als Folge von Dienstleistungen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich, außer er beauftragt den Lieferanten ausdrücklich und in schriftlicher Form mit dieser. Soweit als Folge von Schäden oder mangelhaften Dienstleistungen Geräte nicht genutzt oder nur teilweise genutzt werden können, besteht hierfür kein Schadensersatzanspruch. Ebenso besteht für o.g. Fälle bei zusätzlichem Personalaufwand kein Schadensersatzanspruch.
(6) Die Kosten der Schadensfeststellung, die nicht von der Garantie abgedeckt ist, trägt der Auftraggeber.
§ 8 Software
(1) Software ist nach der Öffnung der Originalverpackung, Beschädigung des Siegels oder Personalisierung der Benutzerlizenz vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Fehler der Software oder deren Handbücher entstehen, haftet ausschließlich der Hersteller, da diese außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers stehen. Im Übrigen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(2) Soweit der Kunde mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist und das Siegel bzw. die Originalverpackung unbeschädigt sind, kann er innerhalb von sieben Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Telefon- und Fax-Nummer sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Rechnungsdatum, Produktseriennummern etc.) gespeichert werden. Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
(2) Der Verkäufer sichert die Einhaltung des BDSG und HDSG zu.
§ 10 Salvatorische Klausel
Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz der Gesellschaft.